• H-9400 Sopron, Színház u. 10. (EG, Tür 3.) • Tel.: +36 70 361 1787 •

Garantie

1.Professionalitätsgarantie

Zahnimplantate mit Garantie? Bei uns ist das möglich!

Das Praxisteam unserer Zahnarztpraxis entwickelt seine Fähigkeiten mehrmals jährlich im Rahmen von beruflichen Weiterbildungen und Fachkonferenzen weiter, um Ihnen bei der Planung Ihrer Behandlungen stets innovative und hochmoderne Lösungen und eine qualitativ hochwertige Versorgung bieten zu können.

Falls Zahnimplantate innerhalb eines Jahres nicht einheilen bzw. herausfallen, bekommen Sie gratis neue Zahnimplantate oder das Geld zurück.

2. Zahnimplantate mit Garantie für qualitativ hochwertige Dentalmaterialien

In unserer Praxis werden nur hochwertige Dentalmaterialien aus zuverlässigen Quellen verwendet.

3. Zahnimplantate mit Garantie für professionelle Zahntechnik

Zu unseren Kooperationspartnern gehören nur zahntechnische Labors, die mit professionellen Fachleuten zusammenarbeiten, die sicherstellen, dass der Zahnersatz aus hochwertigen Materialien, nach dem aktuellen Stand der Technik und in höchster ästhetischer Qualität angefertigt wird.

4. Garantie für den fertigen Zahnersatz

Für die in unserer Praxis durchgeführten zahnmedizinischen Eingriffe (Füllungen, festsitzende und herausnehmbare Zahnersätze, auf einem Implantat befestigte festsitzende und herausnehmbare Zahnersätze) gewähren wir eine 1 Jahr Garantie. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie kein Risiko eingehen, wenn Sie Ihre zahnärztliche Behandlung in unserer Praxis durchführen lassen.

Zahnimplantate mit Garantie: Geltendmachung

Die Garantie erstreckt sich nur auf die in unserer Praxis (H-9400 Sopron, Színház utca 10. Fszt. 3) von uns durchgeführten Zahnbehandlungen und die von uns übergebenen Zahnersätze und Implantate. Die Kosten eines in einer anderen Praxis durchgeführten Garantieeingriffs werden von unserer Praxis nicht erstattet.

Die Garantie erstreckt sich nur auf die Reparatur, gegebenenfalls auf die erneute Anfertigung der übergebenen Zahnersätze und zahnärztlichen Arbeiten. Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für Reise, Unterkunft, Aufenthalt bzw. die in sonstiger Weise entstehenden Kosten (z. B. Ausfall bei der Arbeit).

Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie:

  • Einhaltung der vom behandelnden Arzt vorgeschriebenen vollständigen Mundhygienevorschriften,
  • Durchführung der vom behandelnden Arzt empfohlenen Eingriffe innerhalb von 30 Tagen,
  • Regelmäßige Teilnahme an den Kontrolluntersuchungen (jährlich),
  • Begleichung der gegenüber der Praxis eventuell bestehenden Schulden.

In folgenden Fällen können wir keine Behandlung im Rahmen der Garantie durchführen:

  • provisorischer Zahnersatz
  • unzureichende Mundhygiene
  • Nichtbefolgung der ärztlichen Anweisungen
  • Nichtteilnahme an den vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen
  • unterlassene oder falsche Reinigung der Prothese
  • Beschädigung der Prothese durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung
  • entzündliche Erkrankungen der Zahnpulpa, des Zahnbettes oder des Zahnfleisches, entzündliche Erkrankungen im Zusammenhang mit Wurzelbehandlung
  • Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung verursacht werden, wie z. B. durch Beißen auf ein Knochenstück, einen Kern oder ein hartes Objekt oder durch Reißbewegungen, die die Veneers und Kronen zum Splittern oder Brechen bringen
  • Schäden, die durch Fallenlassen, Schlagen oder andere physische Schädigung des Zahnersatzes verursacht werden
  • Schäden, die durch die Nichtanfertigung bzw. Nichttragung der vom behandelnden Arzt empfohlenen nächtlichen Aufbissschiene gegen Verspannungen verursacht werden und die wegen des Zusammenpressens der Zähne zum Abspringen der Keramik-Veneers und zum Platzen der Porzellanschalen führen
  • Schäden durch Krankheiten, die in keinem Zusammenhang mit der zahnärztlichen Behandlung stehen
  • Eingriffe, die ganz oder teilweise von einem anderen Zahnarzt durchgeführt werden
  • vorsätzliche Schädigung
  • unfallbedingte Schäden
  • Nichtteilnahme an den vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen
  • Rauchen
  • Zuckerkrankheit
  • ästhetische Einwände nach Übergabe des Zahnersatzes

Zahnimplantate mit Garantie - Weitere Informationen

Unsere Zahnimplantate mit Garantie bedeuten Ihnen eine Sicherheit auch für Jahrzehnte später. Denn in unserer Praxis geben wir jedem Patienten bei der Implantation einen sogenannten „Implantatpass“, in dem die Art und Größe der eingesetzten Zahnimplantate genau festgehalten werden. Mit Hilfe dieses Implantatpasses kann ein kompetenter Facharzt sogar Jahrzehnte später an jedem Punkt der Welt die Zahnimplantate sofort identifizieren und die Behandlung professionell durchführen.

Nach dem Einsatz der Zahnimplantate beträgt die vorgeschriebene Heildauer mindestens 3 Monate im Unterkiefer und mindestens 6 Monate im Oberkiefer. Die Anfertigung eines Zahnersatzes vor Ablauf dieser Zeit wird nicht empfohlen.

Das Implantat fällt heraus, wenn keine Knochenbildung erfolgt bzw. wenn der Knochen sich um das Implantat herum abbaut. Der Verlust des Implantats geht normalerweise mit der Entzündung des Knochens, der das Implantat umgibt, einher. Unsere Praxis übernimmt keine Haftung für den Verlust des Implantats: nach dem korrekten Einsatz des Implantats kann der Implantatverlust nicht auf das Verschulden des den Eingriff durchführenden Arztes zurückgeführt werden.

In einem solchen Fall sollte mindestens 6 Monate gewartet werden bis ein neues Implantat eingesetzt werden kann. Der mit dem Verlust des Implantats verbundene Knochenverlust kann so groß sein, dass kein neues Implantat eingesetzt werden kann. In diesem Fall können wir die Behandlungskosten nicht zurückzahlen. In solchen Fällen kann die Durchführung eines Knochenaufbaus erforderlich sein, deren Kosten vom Patienten zu tragen sind.

info@zahnimplantateungarn.at+36 30 525 5250
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